
Ab instantia absolvieren, einen Angeklagten und des angeschuldigten Verbrechens Verdächtigen aus der Untersuchung entlassen und nur insofern freisprechen, als die vorhandenen Beweise das Verbrechen nicht hinlänglich darthun. Durch diese Entbindung von der Instanz, welche dem ältern deutschen Strafprozeß eigentümlich war, wurde der Angeschuldig...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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